Geschlossene Fonds
Neben der Anlage in Aktien ist hierzulande in den letzten Jahren in zunehmendem Maße die Anlage in Investmentfonds populär geworden. Nicht ganz so bekannt ist die Anlageform geschlossene Fonds. Auch wenn eine Namensähnlichkeit zu den Investmentfonds gegeben ist, handelt es sich um zwei gänzlich unterschiedliche Anlageprodukte.
Während bei Investmentfonds der Anleger seine Anteile grundsätzlich jederzeit an die Investmentgesellschaft zurückgeben kann, oder zum Teil auch an der Börse veräußern kann, ist diese Möglichkeit bei geschlossenen Fonds nicht gegeben. Geschlossene Fonds sind Unternehmen mit einem konkreten Investitionsvorhaben, an denen sich Anleger beteiligen können. Die Anteile werden jedoch nicht an der Börse gehandelt und auch bietet die Beteiligungsgesellschaft in der Regel keine vorzeitige Rücknahme der Anteile an. Die Anteile von geschlossenen Fonds können nur dann vorzeitig abgestoßen werden, wenn ein Käufer dafür gefunden wird. Die gerechte Preisfindung gestaltet sich dabei oft als schwierig, da die Märkte meist nicht sehr liquide sind.
Doch was sind dann die Vorteile von geschlossenen Fonds. Geschlossene Fonds bieten oft die Möglichkeit der Geldanlage in Feldern, die durch Aktien und Investmentfonds so nicht abgedeckt werden. Beispiele für geschlossene Fonds sind die geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsfonds bzw. Schiffsbeteiligungen, Medienfonds oder Filmfonds und auch Flugzeugfonds, die zurzeit aufgrund steuerlicher Gegebenheiten ein Schattendasein fristen. Natürlich kann man einwerfen, dass die Geldanlage in Immobilien auch über offene Immobilienfonds möglich ist. Jedoch haben beispielsweise offene Immobilienfonds aufgrund von Gesetzesvorgaben teilweise eher den Charakter von festverzinslichen Geldanlagen, da sie eine hohe Liquiditätsreserve halten müssen. Geschlossene Fonds dagegen unterliegen solchen Auflagen nicht, sondern können ihr Kapital vollständig für das konkrete Investitionsvorhaben binden. Dadurch werden die Renditen von geschlossenen Fonds nicht beeinträchtigt.
Gängige Investitionsgüter, in die geschlossene Fonds die eingesammelten Anlegergelder investieren sind Immobilien, Schiffe oder auch Kraftwerke zur Erzeugung regenerativer Energien, wie z. B. Biogas, Biokraftstoffe (Biodiesel, Bioethanol), Windenergie oder Solarenergie. Windkraftfonds und Biogasfonds werden auch als alternative Anlagen bezeichnet. Daneben gibt es noch geschlossene Fonds, die in Filmproduktionen (Filmfonds bzw. Medienfonds) investieren, und geschlossene Fonds, deren Investitionsobjekte Zweitmarkt-KapitallebensVersicherungen (z. B. Britische Leben, Deutsche Leben oder US-Life) sind. Geschlossene Fonds aus dem Bereich Venture Capital und Private Equity, sammeln Risikokapital für die Gründung neuer Firmen und versuchen diese an der Börse zu platzieren.
Geschlossene Fonds sind meist in der Rechtform der GmbH & Co. KG organisiert (bei geschlossenen Immobilienfonds auch öfter als GbR). Bei der GmbH & Co. KG sind die Anleger des geschlossenen Fonds die Kommanditisten. Sie haben mit der Geschäftsfhrung nichts zu tun und ihre Haftung ist auf ihre Kommanditeinlage begrenzt. Die Mindesteinlage bei einem geschlossenen Fonds wird vom Initiator bestimmt. Es geht bereits bei Mindestanlagesummen von 5000,- Euro zuzüglich Agio (in der Regel 2% - 5 %) los. Die Laufzeit eines geschlossenen Fonds orientiert sich meist an der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Investitionsgutes. Bei Schiffsbeteiligungen beispielsweise wird die Laufzeit daher in der Regel 20 bis 25 Jahre betragen.
Aus den Erträgen, die ein geschlossener Fonds verdient, werden nach Bedienung der laufenden Kosten regeläßmig Ausschüttungen an die Anteilseigner geleistet. Bei einigen Arten von geschlossenen Fonds kommen, wie bei den Schiffsfonds, auch noch steuerliche Vergünstigungen zum Tragen. Geschlossene Fonds sind jedoch keine standardisierten Produkte wie beispielsweise Investmentfonds. Daher ist es notwendig sich vor dem Treffen einer Anlageentscheidung umfassend zu informieren.

