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Grundlagen von Schiffsbeteiligungen und Schiffsfonds

Grundlagen Schiffsbeteiligungen und Schiffsfonds

Inhalt
1. Überblick
2. Rechtliche Grundlagen
3. Wie funktioniert eine Schiffsbeteiligung?

Überblick

Bei Schiffsbeteiligungen oder auch Schiffsfonds handelt es sich um geschlossene Investmentfonds, bei denen das eingesammelte Kapital in den Bau oder den Erwerb von Seeschiffen investiert wird. Diese Fondsanteile werden nicht öffentlich an einer Börse gehandelt. Es ist auch nicht möglich, die Anteile nach Belieben des Investors an den Emittenten zurück zu verkaufen. Ein "privater" Verkauf an andere Anleger ist grundsätzlich möglich. Jedoch existiert zur Zeit noch kein wirklich gut funktionierender Zweitmarkt für solche Geschäfte. Daher ist es oft nicht einfach einen Käufer zu finden, der einen angemessenen Preis zu zahlen bereit ist. Schiffsbeteiligungen sind demzufolge nur für eine längerfristige Anlage von 5 bis 20 Jahren interessant.

Wie bei geschlossenen Fonds üblich, können die Investoren bzw. Anleger nur während eines bestimmten Zeitraums der Schiffsgesellschaft beitreten. Dieser Zeitraum wird Platzierungszeitraum genannt. Sobald genügend Anleger dem Fonds beigetreten sind, so dass das notwendige Eigenkapital eingesammelt wurde, wird der Fonds geschlossen.


Rechtliche Grundlagen

Schiffsbeteiligungen sind fast immer in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft, speziell in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, strukturiert. Von der Rechtsform der Partenreederei sollte man sich fernhalten, da man hier als Mitreeder einer unbeschränkten Haftung unterliegt.

Die Geschäftsführung in einer Kommanditgesellschaft obliegt dem persönlich haftenden Gesellschafter, der mit seinem kompletten Vermögen haftbar ist. Daher taucht bei Schiffsbeteiligungen meist die Rechtsform der GmbH und Co. KG auf, bei der der persönlich haftende Gesellschafter und Geschäftsführer der Kommanditgesellschaft eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist. Diese so genannte Komplementär-GmbH ist zur Vertretung der Kommanditgesellschaft (Fondsgesellschaft) berechtigt. Die Anleger der Fondgesellschaft sind die Kommanditisten. Sie haben grundsätzlich keinen Einfluss auf die Geschäftsführung. Sie sind nur bis zur Höhe ihres eingetragenen Kommanditkapitals (entspricht in der Regel der Anlagesumme) haftbar. Ihnen stehen als begrenzt haftende Mitunternehmer Mitwirkungs- und Kontrollrechte sowie eine Ergebnisbeteiligung und ein Anteil am Liquidationsguthaben zu. Genaues wird im Gesellschaftsvertrag geregelt.

Anleger haben oft die Wahl, entweder als direkte Kommanditisten in das Handelsregister eingetragen zu werden, oder sich über einen Treuhänder mittelbar an der Gesellschaft zu beteiligen. Der Treuhänder verwaltet den Anteil im eigenen Namen auf Rechnung des Treugebers. Der Name des Anlegers taucht bei einer treuhänderischen Beteiligung daher nicht im Handelsregister auf. Dies hat jedoch gegenüber der Eintragung als Kommanditist den Nachteil, dass Ausschüttungen voll versteuert werden müssen, während bei Kommanditisten die Ausschüttungen als Entnahmen von Liquiditätsüberschüssen betrachtet werden und daher nicht zu versteuern sind.

Der Anbieter einer Schiffsbeteiligung wird Initiator oder Emissionshaus genannt. Er bietet entweder selbst oder über Vermittler (Banken, freie Vermittler, Finanzdienstleister, ...) interessierten Anlegern eine Beteiligung am Kommanditkapital der Gesellschaft an. Grundlage einer solchen Schiffsbeteiligung ist der Emissionsprospekt (mitsamt Gesellschafts- und Treuhandvertrag), der seit dem 1. Juli 2005 einer Genehmigungspflicht durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) unterliegt. Zu beachten ist allerdings, dass die BaFin nur formale Kriterien und nicht die inhaltliche Richtigkeit der Angaben und die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der Anlage überprüft. Grundlage für die Überprüfung ist die für Vermögensanlagen geltende Verkaufsprospektverordnung. Gemäß § 8 VerkProsG muss der Prospekt alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben enthalten, die notwendig sind, um dem Publikum eine zutreffende Beurteilung des Emittenten und der Vermögensanlage zu ermöglichen. Auf der Basis des IdW S4 Standards werden außerdem von einem von der Gesellschaft beauftragten Wirtschaftsprüfer die rechtlichen und wirtschaftlichen Angaben im Prospekt auf der Grundlage der geschlossenen Verträge geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist das schriftliche Prospektprüfungsgutachten. Es existieren bisher keine staatlichen Vorschriften für die Anbieter von Schiffsfonds. Das heißt es existiert eine große Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der Erstellung der maßgeblichen Verträge und daher sollte immer sorgsam geprüft werden, ob es sich um einen Vertrag handelt, der die Interessen der Anleger in fairer Weise berücksichtigt.


Wie funktioniert eine Schiffsbeteiligung?

Zweck eines Schiffsfonds ist der Erwerb von einem oder mehreren Schiffen und deren laufender Betrieb zur Erzielung von Gewinnen aus der Vercharterung. Die Finanzierung des / der Schiffe erfolgt über das Eigenkapital der Kommanditisten und über die zusätzliche Fremdkapitalaufnahme bei schiffsfinanzierenden Banken. Bei den Schiffen kann es sich sowohl um gebrauchte Schiffe oder auch um Neubauten handeln. Es gibt verschiedene gängige Fondskonzeptionen (beispielsweise: Einzelschiff mit langfristigem Chartervertrag, Flotte gleicher Schiffe, Flotte unterschiedlicher Schiffe, ...). Die üblichen Schiffsarten sind Containerschiffe, Tanker sowie Massengutfrachter in allen Größenklassen. Es werden jedoch auch Schiffsbeteiligungen an Spezialschiffen im Markt angeboten, nicht zu vergessen Schiffsbeteiligungen an Kreuzfahrtschiffen.

Nachdem ein Schiff von der Werft abgeliefert wurde, überlässt die Fondsgesellschaft das betriebsbereite (und gegebenenfalls auch bemannte) Schiff einem Unternehmen (Charterer) und erhält dafür eine vereinbarte Charter, die üblicherweise in US-Dollar gezahlt wird. Aus den Chartereinnahmen werden nach Abzug der Kosten für den Schiffsbetrieb, das Management und die Verwaltung sowie den Zinsen und Tilgungen für aufgenommene Kredite die Ausschüttungen für die Kommanditisten bestritten. Zu beachten ist, dass die Ausschüttungen an die Kommanditisten Liquiditätsüberschüsse der Gesellschaft darstellen. Geplant ist in der Regel der vorzeitige Verkauf des Schiffes sobald sich eine günstige Gelegenheit ergibt. Das heißt, den Anlegern wird ein Verkaufsvorschlag unterbreitet, sobald sich ein Käufer findet, der bereit ist einen angemessenen Preis zu zahlen, durch den die Anleger eine gute Gesamtrendite ihrer Investition erwartet. Nach dem Verkauf der Schiffe wird die Gesellschaft auseinandergesetzt, das heißt die Anleger bekommen entsprechend der vertraglichen Regelungen im Gesellschaftervertrag ihren Anteil am Auseinandersetzungsguthaben.



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