Elbe-Steuer für Schiffe entfällt
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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die kommerzielle Schifffahrt auf der Elbe zwischen Hamburg und Cuxhaven von der Mineralölsteuer befreit wird. Grund dafür ist, dass die Elbe zwischen Hamburg und der Nordsee unter steuerlichen Gesichtspunkten zu den europäischen Meeren gehört. Anstoß für das Verfahren war die Klage eines belgischen Unternehmers der im Jahr 1999 auf der Elbe zwischen Hamburg und Cuxhaven im Rahmen der Fahrrinnenerhaltung Kies vom Boden aufgesaugte. Für den dabei verbrauchten Kraftstoff schickte das Hauptzollamt Oldenburg eine Mineralölsteuerrechnung. Der belgischen Unternehmer zahlte nicht, sondern verwies auf EU-Recht. Danach entfällt die Steuer für die Schifffahrt in Meeresgewässern der Gemeinschaft.
Schlagwörter: Elbe, Hamburg, Nordsee, Schifffahrt
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