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Fiskus nimmt zwei weitere Steuersparmodelle

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Ab dem Jahr 2009 wird eine 10-jährige Spekulationsfrist für Containerfonds eingeführt. Die Containerfonds, die erst vor kurzem als Alternative zu den mittlerweile teuren Schiffsfonds in den Blickpunkt rückten, setzen statt auf Containerschiffe nur auf die Container selber, die von den Containerschiffen, Lkws und der Bahn transportiert werden. Das Containerwachstum mit knapp 10% pro Jahr ist nicht zu bremsen. Die Initiatoren von Containerfonds versprechen attraktive Jahresrenditen von um die 8%. Die Steuern auf die Erträge sind derzeit noch gering, da die Finanzämter nur die Mieterträge abzüglich von Kosten und Abschreibungen bei den sonstigen Einkünfte anrechnet. Für den Verkauf der Container besteht bisher nur eine 1-jährige Spekulationsfrist zur Steuerbefreiung. Jedoch wird diese 1-jährige Spekulationsfrist 2009 gekippt. Um steuerfrei verkaufen zu können müssen die Containerfonds ihre Container dann mindestens 10 Jahre halten. Über einen Zeitraum von 10 Jahren lassen sich Container jedoch nicht an Schiffe oder Lkw-Unternehmen vermieten. Zumindest nicht ohne Einschränkungen im Preis. Bei einem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist muss der Kapitalanleger Steuern nach seiner individuellen Progression zahlen. Die vorherigen Abschreibungen werden dann zum Teil wieder rückgängig gemacht, sodass selbst bei Verkauf zu Schrottpreisen der Fiskus noch verdient. Dadurch werden die Nachsteuerrenditen bei Containerfonds künftig sinken.

Ein weiteres Opfer der Steuerpolitik sind Fonds, die in gebrauchte Lebensversicherungen (Zweitmarkt-Lebensversicherungsfonds) investieren. Die Versicherten können den Ankäufern ihre Lebensversicherungs-Policen ab dem Jahr 2009 nicht mehr steuerfrei verkaufen. Per Gesetz werden die Gewinne die bei der Veräußerung von Lebensversicherungsverträgen entstehen, steuerpflichtig. Die Versicherungsunternehmen müssen Verkäufe an den Fiskus melden. Daher werden gebrauchte Lebensversicherungspolicen teurer als bisher. Die Verkäufer werden höhere Preise verlangen, wenn sie Teile des Kaufpreises an das Finanzamt abführen müssen.
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