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Handel mit geschlossenen Fonds

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Bislang galt die Devise: Ein Anleger, der in einen geschlossenen Immobilienfonds oder einen Schiffsfonds investiert hat, ist bis zur Liquidation des geschlossenen Fonds gebunden. Denn Anteile an geschlossenen Fonds waren nur schwer veräußerbar und wenn, dann mit hohen Wertabschlägen. Das hat sich inzwischen verändert.

Im Zweitmarkt für geschlossene Fonds und Beteiligungen schießen immer neue Plattformen aus dem Boden und bemühen sich auch im Internet um die Kapitalanleger. Die Kapitalanleger sind irritiert. Für den Handel mit geschlossenen Fonds, wie Schiffsbeteiligungen, Immobilienfonds oder Medienfonds gibt es noch keine allgemeingültigen Regeln. Auch hat sich bisher noch keiner der Handelsplätze gegenüber seinen Konkurrenten durchgesetzt und ist allgemein akzeptiert.

Auch Experten für geschlossene Fonds haben Schwierigkeiten die einzelnen Handelsplattformen einzuschätzen. Es ist nicht einfach zu erkennen, welche Interessen hinter dem jeweiligen Marktplatze stehen. Mal möchte ein Emissionshaus nur günstig einkaufen um einen eigenen Zweitmarkfonds an den Markt zu bringen (zum Beispiel: Zweitmarktfonds aus Lebensversicherungen oder Schiffsbeteiligungen). Andere Marktbetreiber legen Wert auf Kundenservice und möchten die Fondsanteile für den Kunden möglichst schnell und zu einem guten Preis verkaufen. Die Betreiber der Handelsplätze wittern das Geschäft. Derjenige, der das höchste Handelsvolumen anzieht, macht auch am meisten Provision. Alle sind sich einig, dass die Nachfrage nach dem Zweitmarkt enorm steigen wird. Beispielsweise schaffte die Fondsbörse Hamburg im ersten Vierteljahr 2007 fast genau so viel Umsatz wie im Gesamtjahr 2006. Experten glauben, dass sich die Umsätze im Zweitmarkt in den kommenden 5 Jahren bis auf 1,5 bis 2 Mrd. EUR steigern werden, da immer mehr Anleger die Kapitalanlage Geschlossener Fonds vorzeitig verkaufen möchten

Verkäufer von Beteiligungen und geschlossenen Fonds sollten auf eine seriöse Abwicklung des Geschäfts achten. Die Zahlungen sollten über ein Treuhandkonto laufen und der Wert der Beteiligungen sollte durch Gutachten bestätigt werden. Eine Konsultation mit dem Steuerberater vor der Veräußerung einer solchen Kapitalanlage ist zu empfehlen, obwohl die Zeiten der großen Steuersparmodelle bei den geschlossenen Fonds vorbei sein. Dadurch das heute die Rendite der Kapitalanlage an erster Stelle steht, sind die geschlossenen Fonds auch einfacher zu bewerten. Einer rasanten Entwicklung der Zweitmärkte steht nichts entgegen.

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