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Langfristige Charterverträge bei Schiffsbeteiligungen - Pro und Contra

Langfristige Charterverträge bei Schiffsbeteiligungen - Pro und Contra

Sind Schiffsbeteiligungen mit langfristigen Charterverträgen gegenüber Schiffsbeteiligungen mit kurzfristigen Charterverträgen zu bervorzugen? Oder umgekehrt?
Was spricht dafür? Was spricht dagegen?

Ein langfristiger Chartervertrag bei einer Schiffsbeteiligung bietet Einnahmesicherheit. Es steht für einen langen Zeitraum in der Zukunft fest, welche Einnahmen mit dem Schiff erwirtschaftet werden können. Daher sind Schiffsbeteiligungen mit langen Charterverträgen beliebt. Langfristig heißt, dass sich der Charterer in der Regel für 5 - 15 Jahre an das Schiff bindet. Die Frage ist, welche Motivation hat ein Charterer für eine solch langfristige Bindung? Ein Charterer wird sich nur dann auf einen langfristigen Vertrag einlassen, wenn die Konditionen deutlich unter den aktuellen Charterraten liegen. Das heißt, der Abschluss eines langfristigen Chartervertrag bedeutet für den Anleger in der Regel auch erst einmal eine geringere Charter, als zu diesem Zeitpunkt am Spotmarkt zu erzielen wäre. Wird über kurz oder lang mit fallenden Charterraten gerechnet ist der Abschluss eines langfristigen Chartervertrags sinnvoll. Fallen die Charterraten, sind die konstanten Einnahmen durch die langfristige Charter abgesichert. Wenn man allerdings von einem Szenario mit steigenden Charterraten (z. B. aufgrund eines hohen Verschrottungspotenzials innerhalb eines bestimmten Marktsegments) ausgeht, dann ist es fraglich, ob sich das Eingehen eines langfristigen Chartervertrags bei der Schiffsbeteiligung lohnt. Hier muss der Anleger anhand sein Risiko-Präferenz abwägen, ob er lieber auf eine höhere Renditeerwartung (kurzfristiger Chartervertrag) oder auf Einnahmesicherheit (langfristiger Chartervertrag) setzt.

Die Rendite einer Schiffsbeteiligung wird in der Regel nach der Methode des internen Zinsfuß (IRR) berechnet. Der interne Zinsfuß ist der Zinssatz, mit das jeweils in der Schiffsbeteiligung gebundene Kapital vezinst wird. Die Höhe des in der Schiffsbeteiligung gebundenen Kapitals ändert sich während der Laufzeit durch Ausschüttungen, Steuerzahlungen und -erstattungen. Für das Gesamtkapital erreicht man diesen internen Zinssatz nur unter der Annahme, dass man alle Ausschüttungen der Schiffsbeteiligung zu diesem Zinssatz sofort wieder anleget. Daher kommt auch der Begriff interne Rendite. Die Wiederanlage des zurückgeflossenen Kapitals zum internen kann realistischerweise natürlich nicht immer unterstellt werden. Der interne Zinsfuß bildet jedoch korrekt die Eigenrendite des zum jeweiligen Stichtag gebundenen Kapitals ab.

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