Sitzung des Finanzausschuss zur rückwirkenden Besteuerung von Steuerstundungsmodellen
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Der Finanzausschuss hat am Mittwoch den Gesetzesänderungsentwurf der Bundesregierung zur rückwirkenden Besteuerung von Steuerstundungsmodellen zum 1.1.2006 gebilligt. Der Bundestags-Beschluss in dieser Angelegenheit steht noch aus. Dennoch erscheint es unwahrscheinlich, dass die rückwirkende Änderung des Gesetzes noch vermieden werden kann.
Damit tritt der Fall ein, dass die von mehreren unabhängigen Sachverständigen als verfassungswidrig eingestufte Gesetzesänderung tatsächlich rückwirkend zum Januar 2006 wirksam wird. Die Koalition wies die Argumentationen Sachverständigen mit Hinweis darauf zurück, dass der Bundesfinanzhof habe eine “unechte” Rückwirkung zugelassen habe.
Die Opposition in Form FPD und den Grünen zeigt kein Verständnis für den Entschluss. Die Punkte der Kritik fallen je nach Fraktion zwar unterschiedlich aus, aber es besteht Einigkeit, dass durch den Entschluss Bürger keinen Vertrauensschutz genießen. Außerdem stellen die neuen Regelungen keine Vereinfachung des Steuerrechts oder eine Verbesserung des gesamten Steuersystems dar.
Schlagwörter: Besteuerung, Gesetzesänderung, Steuerstundungsmodelle
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