Verschärfte BaFin Prüfung für geschlossene Fonds
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) berät offenbar darüber, den Umfang der Prüfungen für Prospekte geschlossener Fonds, wie z. B. Immobilienfonds und Schiffsfonds zu erhöhen. Das geht aus einem Beitrag von zwei BaFin-Prüfern in dem Buch “Grundlagen der Schiffsfinanzierung” hervor. Am Ende des Beitrags heißt es, es ist abzuwarten, ob und welche Schritte der Gesetzgeber unternimmt. Möglich erscheint die Erhöhung des Maßstabs bei der Prüfung der BaFin. Z. B. könnten die Prospekte auf Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit geprüft werden. Bisher prüft die BaFin nur, ob die Mindestangaben (im Rahmen der Prospektverordnung) enthalten sind.
Nach dem derzeitigen Umfang der Prüfungen ist es sogar möglich, dass auch nicht vollständige Prospekte die Prüfung bestehen. In Einzelfällen können die geforderten Mindestangaben für die gesetzlich geforderte umfassende Information der Kapitalanleger nicht ausreichen. Es ist jedoch nicht die Aufgabe der BaFin-Bediensteten, die Vollständigkeit von Prospektangaben zu prüfen, die über die Mindestangaben laut Verordnung hinausgehen. Vor allem Risikohinweise sind in den Prospekten oft nicht vollständig. Die BaFin mache in dieser Hinsicht keine Vorgaben, da dies ebenfalls auf eine inhaltliche Prospektprüfung hinauslaufen würde.
Die Autoren des Beitrags im Buch “Grundlagen der Schiffsfinanzierung” sehen trotz der Mängel die Verordnung für die Prospektprüfung insgesamt positiv. Ihrer Meinung nach wurde seit der Schaffung der Prospektprüfung ein großer Vertrauenssprung in das Produkt ‚geschlossener Schiffsfonds erreicht. Das Informationsniveau der Prospekte für Schiffsfonds hat seitdem eine deutliche Verbesserung erfahren, konstatieren die beiden. Diese Auffassung wird allerdings nicht von allen Marktbeobachtern geteilt.
Schlagwörter: Bafin, geschlossene Fonds, Prospektprüfung, Schiffsfonds
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